Immobilienkauf – 15 typische Fallen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen und somit eine der größten Investitionen Ihres Lebens tätigen möchten, sollten Sie sich von Experten beraten lassen, um Fallstricke zu vermeiden.Ein unüberlegter Immobilienkauf kann mit schwerwiegenden und jahrelangen Folgen verbunden sein.
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Während Kunden auf dem Immobilienmarkt früher noch Könige waren, bestimmen auf diesem Anbietermarkt heute Verkäufer und Makler die Regeln. Mit einem entsprechenden Vorgehen und einer fachkundigen Beratung ist das Risiko gering, in eine der vielen Fallen beim Immobilienkauf zu tappen. Unser Unternehmen möchte Ihnen diese schwerwiegenden Folgen ersparen und Ihnen 15 Fallen beim Immobilienkauf vorstellen!

1. Falle: Kaufentscheidung unter Zeitdruck

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es nicht möglich, sich mit der Entscheidung für eine Immobilie mehrere Wochen lang Zeit zu lassen. Das Risiko, dass ein anderer Interessent das Objekt zuerst erwirbt, ist sehr groß. Somit stehen Käufer vor einem extremen Zeitdruck! Lassen Sie sich trotz Zeitdruck nicht davon abbringen, die Immobilie ein zweites oder gar ein drittes Mal zu besichtigen! Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Sachverständigen, der dieses Objekt begutachtet! Wenn Sie das Gefühl haben, zu sehr unter Zeitdruck zu stehen, dann sehen Sie vom Kauf unbedingt ab! Ruhe bewahren und gut überlegtes Handeln sind das A und O beim Immobilienkauf.

2. Falle: Oberflächliche Besichtigung

Besichtigen Sie die Immobilie intensiv und verschaffen Sie sich einen Überblick über das gesamte Haus. Nur so erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Kosten für Reparaturen in Zukunft anfallen werden.

Fehler: Gehen Sie Fehlern auf den Grund. Wenn Sie zum Beispiel Flecken an der Wand sehen, können diese Zeichen eines Wasserschadens sein!

Strom und Elektrik: Die Kontrolle des Stromkastens ist grundlegend, um Informationen in puncto Wasserdruck und Elektrik zu erhalten.

Keller: Inspizieren Sie den Keller und lassen Sie dabei Ihre Sinne walten! Halten Sie Ausschau nach feuchten Bereichen und achten Sie auf einen modrigen Geruch!

Fenster: Werfen Sie einen Blick auf die Fenster, dass alte bzw. morsche Fenster in naher Zukunft saniert werden müssen.

Isolierung: Informieren Sie sich darüber, wie das Gebäude gedämmt ist. In schlecht gedämmten Objekten muss mehr geheizt werden!

Lärm: Wenn Sie schon während der Wohnungsbesichtigung lärmende Nachbarn oder Straßenlärm wahrnehmen, ist diese Immobilie nicht die richtige!

3. Falle: Gruppenbesichtigungen

Wenn möglich, vereinbaren Sie nach der Gruppenbesichtigung eine weitere Einzelbesichtigung! Sie können das Objekt genauer und intensiver besichtigen, wenn nicht weitere Mitbewerber anwesend sind.

4. Falle: Immobilienkauf-Inserate

Objekte werden in Inseraten so gut wie möglich präsentiert, negative Eigenschaften werden zu positiven Eigenschaften abgewandelt und nicht selten enthalten Inserate Fehlinformationen! Diese Fehlinformationen können sowohl technischer als auch rechtlicher Natur sein.

5. Falle: Makler ohne (exklusiven) Auftrag

Aufgrund der aktuell schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt werden einige Makler erfinderisch und offerieren Immobilien, ohne dafür einen Vermittlungsauftrag zu besitzen. Derartige Makler erhalten die nötigen Eckdaten von anderen Immobilienverkäufern oder aus Exposés. Ein weiteres Problem stellen Makler ohne Exklusivauftrag dar. Während Sie noch bei der Bank Ihre Finanzierung abklären lassen, kann Ihnen ein Interessent eines anderen Maklers zuvorkommen. Fragen Sie daher Ihren Makler, ob er dieses Objekt exklusiv anbietet.

6. Falle: Kaufpreis

Obwohl eine Immobilie im Exposé beispielsweise mit 400.000 Euro angeboten wird, kann im Kaufvertrag ein Preis von 420.000 Euro stehen. Wie ist das möglich? Nicht immer ist es möglich, den Wohnungspreis zu verhandeln! Je mehr Personen an einer Immobilie interessiert sind, desto höher wird der Preis, da immer mehr Verkäufer ihre Immobilie mittels Bieterverfahren vermarkten. Laut “Finanztest” trifft man in Großstädten immer häufiger auf Inserate, bei welchen der Immobilienpreis bei einem Euro liegt. Bei derartigen Anzeigen müssen Interessenten ein Angebot unterbreiten. Leider ist es für Laien meist unmöglich, den tatsächlichen Preis dieser Immobilie abzuschätzen und bieten häufig zu viel! Holen Sie sich Unterstützung um diese Falle beim Immobilienverkauf zu umgehen.

7. Falle: Verhängnisvolle Klauseln

Als Laie erkennen Sie nur schwer in Verträgen versteckte Fallstricke. Beispiele für verhängnisvolle Klauseln sind, dass Wohnungen reserviert werden. Zudem bedeutet bezugsfertig nicht, dass jegliche Arbeiten bis zu einem fixen Datum abgeschlossen sein müssen. Bezugsfertig heißt nur, dass der Zustand der Innenräume bewohnbar sein muss. Lassen Sie Verträge vor der Unterzeichnung von einem Experten prüfen, um Fallen beim Immobilienkauf zu umgehen!

8. Hindernis: Immobilienkauf geplatzt

Auch wenn Sie den Notartermin schon fixiert haben, kann ein mündlich vereinbartes Geschäft dennoch platzen, wenn ein anderer Interessent bereit ist, mehr zu bezahlen. Der Immobilienkauf ist erst dann unter Fach und Dach, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Bis zur Unterzeichnung dieses Vertrags kann sich auch der Kaufpreis noch ändern. Selbst wenn Sie das Objekt bei Ihrem Bauträger oder Makler so lange reservieren lassen bis Ihre Finanzierung steht, bedeutet dies nicht, dass sich der Preis nicht doch noch ändern kann oder dass die Immobilie nicht doch an einen Mehrbietenden vergeben wird.

9. Falle: Bestehende Belastungen und bestehender Wohnungseigentumsvertrag

Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie oder Ihr Makler einen Blick in das Grundbuch werfen, in welchem Belastungen wie Dienstbarkeiten oder Pfandrechte vorliegen. Zudem ist es sinnvoll, den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag auf nachteilige Bestimmungen zu überprüfen, um ein böses Erwachen zu verhindern.

10. Falle: Kaufvertrag

Die kompliziert geschriebenen Immobilienkaufverträge sind für Laien meist unverständlich. Daher sollten Sie etwaige Fragen vor der Unterzeichnung mit dem Notar abklären.

11. Falle: Unzureichende Aufklärung beim Immobilienkauf

Einige Makler sind nur darauf aus, so viele Objekte als möglich zu verkaufen und sie sind dafür bereit, falsche Angaben zum Objekt zu machen. Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass Makler der Aufklärungspflicht in puncto zu vermittelnde Immobilie und Vertragskonditionen unterliegen. Sie können den Vertrag bei Falschangaben oder einer fehlenden Aufklärung anfechten! Verschaffen Sie sich Klarheit über:

  • Beschaffenheit der Immobilie
  • Schäden und Beeinträchtigungen
  • Benutzungs- und Baubewilligung
  • Belastungen (Grundbuch)
  • versteckte Sanierungsdarlehen
  • Betriebskostenrückstände
  • gewerbliche Genehmigung beim Kauf einer Gewerbeimmobilie.

12. Falle: Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die exakte Höhe der Provision muss im Maklervertrag mit der Bezeichnung, dem vereinbarten Prozentsatz oder der vereinbarten Summe festgehalten sein. Die alleinige Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzureichend.

13. Falle: Zusatzleistungen des Maklers beim Immobilienkauf

Das Honorar für etwaige zusätzliche Leistungen wie spezielle Präsentationsformen, die Anfertigung von Videos oder Home Staging müssen im Maklervertrag verschriftlicht sein.

14. Falle: Bauträger

Überstürzen Sie den Kauf nicht, wenn Sie eine in Bau befindliche Immobilie entdeckt haben! Nehmen Sie den Bauträger unbedingt genau unter die Lupe, da nicht alle Bauträger über Bonität oder einen Gewerbeschein verfügen!

15. Falle: Projektgesellschaften

Wenn Bauträger Projektgesellschaften gründen, welche für die Käufer als Vertragspartner tätig sind, werden diese nicht selten nach dem Verkauf der Objekte liquidiert. Somit gibt es im Falle eines Mangels keinen Ansprechpartner!

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