fbpx

Dekoration zur Weihnachtszeit – Was darf ein Mieter schmücken?

Innen, Außen, auf dem Balkon und oder im Treppenhaus – was ist erlaubt? Wir klären auf.
weihnachtsdekoration geschenke baum

Dekoration Innen: in seiner Wohneinheit kann der Mieter dekorieren, wie er es möchte, soweit es nicht den Brandschutz gefährdet (allerdings sollte man auf Wunderkerzen am Weihnachtsbaum verzichten, da man sonst fahrlässig handelt und die Versicherung hierfür nicht zu tragen kommt).

Dekoration außen: Außen muss man jedoch einiges mehr beachten: das Gestaltungsrecht eines jeden Mieters betrifft nicht die Außenfassade des Wohnobjektes. Es ist daher also nicht erlaubt, wenn man z.B. Löcher in die Fassade bohren würde, um dort Lichterketten zu montieren. Und ist im Mietvertrag keine Garten-Parzelle inbegriffen, benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters, wenn er den Tannenbaum vor der Wohnung festlich dekorieren will.

Dem Hauseigentümer obliegt das Vetorecht zum Thema Dekoration und eine Verkehrssicherungspflicht

Problematisch kann auch eine Außen-Dekoration werden, denn der Hausbesitzer haftet bei eventuell aufkommenden Schadensfällen. Es besteht die Pflicht, Dritte vor drohenden Gefahren, die durch das Grundstück entstehen könnten, zu schützen. Dies regelt dann die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, welche besagt, dass etwaige Dekorationen im Außenbereich sturmsicher angebracht werden müssen! Sie besagt, dass der Hausbesitzer bei Unfällen von Passanten durch die Außendekoration haftet. Somit hat der Vermieter das Recht, Dekoration von Mietern entfernen zu lassen, wenn ein Gefahrenrisiko für Mitmenschen entstehen könnte.

Dekoration des Balkons in Maßen

Die Brüstung des Balkons darf vom Mieter nur rücksichtsvoll und im passablen Rahmen dekoriert werden. Anders beim Geländer: herkömmlich Dekoration, wie z.B. Tannenzweige oder Lichterketten sind gestattet, auch ohne vorherige Anfrage an den Vermieter. Dies bezieht sich auf den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohneinheit, des Balkon und ebenso der Fenster, wenn der Nachbar nicht durch helles Blinken beeinträchtigt wird.

Ein Nachbar kann Unterlassung von Lichterketten oder sonstigen Leuchtmitteln verlangen, wenn diese z.B. das Schlafzimmer des Nachbarn erhellen. In gravierenden Fällen kann der Mieter sogar die Mietzahlung verringern. Um den Nachbarn nicht zu beeinträchtigen, ist es ratsam, blinkende Beleuchtung nach 22 Uhr auszuschalten.

Deko-Grenzen auch im Treppenhaus

Im Treppenhaus gelten darüber hinaus weitere Regeln: Mieter und Wohnungseigentümer müssen hier darauf achten, z.B. keine weihnachtlichen Düfte im Treppenhaus zu versprühen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.5.2003, I-3 Wx 98/03). Bei überschwänglicher Dekoration im Treppenhaus haben die anderen Mieter das Recht, eine Beseitigung zu veranlassen. Wenn einer der Mieter jedoch beispielsweise Räucherstäbchen anzündet und deren Duft zu anderen Hausbewohnern zieht, müssen diese das meistens tolerieren.

Diese Beiträge könnten ebenfalls interessant sein

04.08.2022
Eine durchdachte Vorsorge ist essentiell für ein selbstbestimmtes, glückliches Leben im Alter. Die Immobilie Verkaufen? Eine barrierefreie Sanierung, oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.