Wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben Eheleute verschiedene Optionen für den Umgang mit ihrem gemeinsamen Eigentum. Vor allem wenn es um Immobilien geht, müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden.
Übernahme des Eigentumsanteils
Wenn der Partner einverstanden ist, kann ein Ehegatte seinen Anteil übernehmen. Bei Unklarheiten über den Verkehrswert der Immobilie sollte man bei dieser Vorgehensweise einen Fachmann hinzuziehen.
Vermietung
Wenn ein Verkauf nicht in Frage kommt, können die Eheleute die Immobilie vermieten und den Erlös teilen. Beide Parteien teilen dann auch die Fixkosten des Hauses.
Begründung von Wohneigentum
Mithilfe eines Aufteilungsplans vom Architekten und einer notariell beurkundeten Teilungserklärung können Mehrfamilienhäuser zwischen beiden Parteien aufgeteilt und anschließend selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden.
Teilungsversteigerung
Wenn es zu keiner Einigung kommt steht als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung zur Verfügung. Diese muss beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden und kann große Nachteile, beispielsweise einen Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie, nach sich ziehen.
Diese Checkliste informiert Sie über:
- Fallen bei der Eigentumsübertragung
- Entscheidungshilfe zu Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft
- einfache Erklärung zur Realteilung
- Informationen zur Teilungsversteigerung
- Argumente für Verkauf oder Vermietung