Fragen und Antworten
Wir beleuchten Themen wie Vollmachten, Steuern, Fristen, welche Kosten anfallen und vieles mehr.
Immobilienkauf & Immobilienverkauf
Welche Vollmachten benötige ich für einen Immobilienverkauf?
Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?
Für den Verkäufer fällt keine Grunderwerbsteuer an, denn diese trägt der Käufer. Ob eine Spekulationssteuer anfällt, ist im Einzelfall am besten mit dem Steuerberater zu prüfen.
Wie ist die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf?
Welche Kosten trägt der Verkäufer beim Immobilienverkauf?
Welche Unterlagen werden beim Immobilienverkauf benötigt?
Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?
Wer zahlt den Makler beim Immobilienverkauf?
Wer bestimmt den Notar beim Immobilienverkauf?
Wer zahlt die Grunderwerbssteuer beim Immobilienverkauf?
Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Die Grunderwerbsteuer, Notargebühren, behördliche Gebühren, die Eintragungsgebühren beim Grundbuch und ggf. Maklerprovision fallen für den Käufer einer Immobilie an.
Welche Unterlagen braucht die Bank beim Immobilienkauf?
Ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), eine Flurkarte (nicht älter als drei Monate), sowie je nach Immobilie Grundrisse, Ansichten, Miet- oder Pachtverträge, Flächenaufstellung bzw. Bebauungsplan und/ oder Baugenehmigungsunterlagen werden für den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes benötigt. Ggf. werden weitere Unterlagen wie Vereinbarungen mit Nachbarn oder behördliche Auflagen (Baulasten etc.)benötigt. Zudem werden persönliche Einkommensunterlagen und vorhandene Kreditverträge benötigt.
Welche Versicherungen beim Immobilienkauf?
Benötigt wird eine Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Elementar etc.). Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.
Welche Kosten sind beim Immobilienkauf steuerlich absetzbar?
Steuerlich absetzbar sind unter bestimmten Bedingungen die Instandhaltungskosten ab der Anschaffung der Immobilie. Dies ist durch einen Steuerberater zu prüfen.
Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf an?
Der Kaufpreis der Immobilie, die Grunderwerbsteuer, Notargebühren, behördliche Gebühren, die Eintragungsgebühren beim Grundbuch und ggf. Maklerprovision fallen für den Käufer einer Immobilie an.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Wenn nicht ausnahmsweise anders vereinbart zahlt der Käufer die Kosten des Notars, sowie die Gebühren für die Eintragungen im Grundbuch und behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen.
Wer erstellt den Kaufvertrag beim Immobilienkauf?
Der Kaufvertrag wird vom Notar, durch die Angaben des Käufers und Verkäufers, erstellt. Die Entwurfsgebühr ist in der Rechnung des Notars enthalten und wird i.d.R. von Käufer getragen. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss, zahlt der Auftraggeber (i.d.R. der Käufer) die Entwurfsgebühr.
Wer zahlt die Provision beim Immobilienkauf?
Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlen der Verkäufer und der Käufer eine gleichhohe Provision, wenn ein Maklerbeauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.
Wer bestimmt den Notar beim Immobilienkauf?
Im Regelfall bestimmt der Käufer den Notar, da er die Gebühren bezahlt.
Wer zahlt den Makler beim Immobilienkauf?
Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlen der Verkäufer und der Käufer eine gleich hohe Provision, wenn ein Makler beauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.
Was kann ich mir beim Immobilienkauf leisten?
Bei einer Beratung, im Idealfall bei einem unabhängigem Baufinanzberater, wird der maximal mögliche Gesamtpreis einer Immobilie in Abhängigkeit vom Zinssatz, Einkommenssituation, Lebensalter und Qualität der Immobilie ermittelt.
Immobilienkauf - wann ist die Zahlung fällig?
Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wird durch den Notar schriftlich mitgeteilt, nachdem er alle behördlichen Unterlagen erhalten hat, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendig sind. Dies dauert zwischen sechs und 12 Wochen ab Kaufvertragsabschluss (Notartermin).
Immobilienkauf - wann erfolgt die Schlüsselübergabe?
Die Schlüsselübergabe erfolgt i.d.R. nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises.