Dieses Grundstück bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Käufer, die eine flexibel nutzbare Fläche suchen. Eine Bebauung mit einem klassischen Einfamilienhaus ist jedoch nicht möglich. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 428-1C verläuft im Bereich des Grundstücks eine unterirdische Wasserleitung, wodurch ein Teil der Fläche von einer Bebauung freizuhalten ist. Die bebaubare Fläche ist dadurch entsprechend eingeschränkt.
Dennoch eröffnet das Grundstück interessante Perspektiven für alternative Nutzungskonzepte. Je nach Genehmigungsfähigkeit kommen beispielsweise die Aufstellung eines Tiny Houses, die Nutzung als Stellplatz für Pkw, Wohnmobile, Wohnwagen, Boote oder Anhänger sowie als Lager- oder Abstellfläche in Betracht. Ebenso eignet sich das Grundstück beispielsweise für einen Containerstandort, als Garten- oder Freizeitgrundstück, für Urban Gardening oder als Fläche für gewerbliche Abstell- und Lagerzwecke. Auch eine langfristige Investition in eine Grundstücksfläche mit Entwicklungspotenzial kann für Interessenten interessant sein.
Die konkrete Zulässigkeit der jeweiligen Nutzung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und ist vom Käufer im Rahmen seines geplanten Vorhabens mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die Kosten für die Vermessung und Grundstücksteilung werden im Rahmen des Verkaufs geregelt. Die exakten Grundstücksgrenzen sowie die endgültige Flächengröße werden nach Abschluss der Vermessungsarbeiten verbindlich festgelegt. Die rote Kennzeichnung auf den Fotos stellt lediglich eine grobe Richtline dar und wird mit dem Verkäufer individuell Abgestimmt.
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