Hier können Sie bauträgerfrei Ihr Eigenheim bauen! Angeboten wird ein ca. 2.476 m² großes Baugrundstück.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks wird durch §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung) geregelt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Überzeugen Sie sich selbst von diesem Immobilienangebot und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, um Ihnen die Immobilie ausführlich zu präsentieren.
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