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Fragen und Antworten

Wir beleuchten Themen wie Vollmachten, Steuern, Fristen, welche Kosten anfallen und vieles mehr.

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Immobilienkauf & Immobilienverkauf

Eine Vollmacht benötigt derjenige, der nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist, die er verkaufen soll. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt und von allen Eigentümern, die vertreten werden sollen, unterschrieben sein.

Für den Verkäufer fällt keine Grunderwerbsteuer an, denn diese trägt der Käufer. Ob eine Spekulationssteuer anfällt, ist im Einzelfall am besten mit dem Steuerberater zu prüfen.

Die Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien beträgt 10 Jahre. Für den Verkauf einer selbst genutzten Immobilie gilt die verkürzte Spekulationsdauer von mindestens zwei Jahren und das angebrochene Jahr, in der die Immobilie veräußert wird. Hier empfiehlt sich die Prüfung durch einen Steuerberater.
Der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung des Grundbuches bzw. seiner Realgläubiger in der Form, wie es im Kaufvertrag vereinbart wurde. Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlender Verkäufer und der Käufer eine gleichhohe Provision, wenn ein Maklerbeauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.
Ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), eine Flurkarte (nicht älter als drei Monate), sowie je nach Immobilie Grundrisse, Ansichten, Miet- oder Pachtverträge, Flächenaufstellung bzw. Bebauungsplan und/ oder Baugenehmigungsunterlagen werden für den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes benötigt. Ggf. werden weitere Unterlagen wie Vereinbarungen mit Nachbarn oder behördliche Auflagen (Baulasten etc.) benötigt.
I.d.R. zahlt der Käufer die Kosten des Notars, sowie die Gebühren für die Eintragungen im Grundbuch und behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen.
Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlen der Verkäufer und der Käufer eine gleich hohe Provision, wenn ein Makler beauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.
Im Regelfall bestimmt der Käufer den Notar, da er die Gebühren bezahlt.
Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer.

Die Grunderwerbsteuer, Notargebühren, behördliche Gebühren, die Eintragungsgebühren beim Grundbuch und ggf. Maklerprovision fallen für den Käufer einer Immobilie an.

Ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), eine Flurkarte (nicht älter als drei Monate), sowie je nach Immobilie Grundrisse, Ansichten, Miet- oder Pachtverträge, Flächenaufstellung bzw. Bebauungsplan und/ oder Baugenehmigungsunterlagen werden für den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes benötigt. Ggf. werden weitere Unterlagen wie Vereinbarungen mit Nachbarn oder behördliche Auflagen (Baulasten etc.)benötigt. Zudem werden persönliche Einkommensunterlagen und vorhandene Kreditverträge benötigt.

Benötigt wird eine Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Elementar etc.). Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.

Steuerlich absetzbar sind unter bestimmten Bedingungen die Instandhaltungskosten ab der Anschaffung der Immobilie. Dies ist durch einen Steuerberater zu prüfen.

Der Kaufpreis der Immobilie, die Grunderwerbsteuer, Notargebühren, behördliche Gebühren, die Eintragungsgebühren beim Grundbuch und ggf. Maklerprovision fallen für den Käufer einer Immobilie an.

Wenn nicht ausnahmsweise anders vereinbart zahlt der Käufer die Kosten des Notars, sowie die Gebühren für die Eintragungen im Grundbuch und behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen.

Der Kaufvertrag wird vom Notar, durch die Angaben des Käufers und Verkäufers, erstellt. Die Entwurfsgebühr ist in der Rechnung des Notars enthalten und wird i.d.R. von Käufer getragen. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss, zahlt der Auftraggeber (i.d.R. der Käufer) die Entwurfsgebühr.

Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlen der Verkäufer und der Käufer eine gleichhohe Provision, wenn ein Maklerbeauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.

Im Regelfall bestimmt der Käufer den Notar, da er die Gebühren bezahlt.

Im Falle des Verkaufs einer selbst genutzten Immobilie zahlen der Verkäufer und der Käufer eine gleich hohe Provision, wenn ein Makler beauftragt wurde. Bei Gewerbeimmobilien, Bauland bzw. Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen mit den Parteien nach wie vor möglich.

Bei einer Beratung, im Idealfall bei einem unabhängigem Baufinanzberater, wird der maximal mögliche Gesamtpreis einer Immobilie in Abhängigkeit vom Zinssatz, Einkommenssituation, Lebensalter und Qualität der Immobilie ermittelt.

Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wird durch den Notar schriftlich mitgeteilt, nachdem er alle behördlichen Unterlagen erhalten hat, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendig sind. Dies dauert zwischen sechs und 12 Wochen ab Kaufvertragsabschluss (Notartermin).

Die Schlüsselübergabe erfolgt i.d.R. nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises.